|
Wann wird der Energieausweis Pflicht? |
|
|
|
(1.8.2007)
Am 26. Juli wurde die neue EnEV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und
tritt damit am 1. Oktober 2007 in Kraft. Zu den wichtigsten Änderungen gegenüber den Entwürfen zählt das zeitlich versetzte in Kraft treten. Ab Juli 2008 gilt für
Bestandsgebäude bei Verkauf oder Vermietung die Pflicht, einen Energiepass den
Interessenten vorzulegen. Je nach Alter des Gebäudes und
Anzahl der Wohneinheiten ist ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchs-
ausweis notwendig. Der Energieausweis ist für 10 Jahre gültig.
Die Einführung des Energieausweises erfolgt grundsätzlich in mehreren Stufen:
-
Ab dem 1. Juli 2008: Ausweispflicht für
Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt worden sind; bei Wohngebäuden
mit mehr als 4 Wohneinheiten Wahlfreiheit zwischen
Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis.
-
Ab
dem 1. Oktober 2008: Ausweispflicht (ausschließlich
Energiebedarfsausweis) für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und
Bauantrag vor dem 1. November 1977.
-
Ab
dem 1. Januar 2009: Ausweispflicht für Wohngebäude, die nach 1965
fertig gestellt worden sind; bei Wohngebäuden mit mehr als 4
Wohneinheiten Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchsausweis oder
Energiebedarfsausweis.
-
Ab dem 1.
Juli 2009: Ausweispflicht für Nichtwohngebäude; Wahlfreiheit zwischen
Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis
Ausgenommen von der Ausweispflicht sind Baudenkmäler.
Wird bis zum 30. September 2008 ein Energieausweis ausgestellt, kann
noch für alle Gebäude zwischen einem Bedarfs- und einem
Verbrauchsausweis gewählt werden. Dieser Ausweis ist ebenfalls 10 Jahre
gültig.
Bei Neubauten muss dem Eigentümer des Gebäudes auch bisher schon ein
Energiebedarfsausweis ausgestellt werden. Hier wird sich in erster
Linie das Formular ändern.
|