n.e. Mo - nachhaltige energetische Modernisierungen
Welcher Energieausweis für welches Gebäude? Drucken E-Mail

Für den Zeitraum bis der Energiepass Pflicht wird, gilt eine Übergangslösung:
Wer sich bis dahin einen Verbrauchsausweis ausstellen lässt, hat für die nächsten zehn Jahre seine Pflicht erfüllt - unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten und dem Alter des Gebäudes.

Danach gilt: 

Bei Gebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten kann ausnahmslos zwischen dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis gewählt werden.

Bei Gebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten kann ebenfalls zwischen dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis gewählt werden, wenn Ihr Gebäude 1978 oder später errichtet wurde.

Bei Gebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet wurden, muss der Bedarfsausweis gewählt werden.
 

 
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