n.e. Mo - nachhaltige energetische Modernisierungen
Zu welchem Anlass wann muss der Energieausweis vorgelegt werden? Drucken E-Mail

Die veröffentlichte Kabinettsentscheidung lässt den Schluss zu, dass ein Energieausweis für gebrauchte Immobilien nur dann nötig ist, wenn vermietet, verkauft oder verpachtet (Leasing) werden soll.

In ersten Kommentaren äußern sich Juristen auf Grund des enthaltenen Bußgeldtatbestandes jedoch dahingehend, dass der Gebäudeenergiepass unabhängig von einer Nutzungsänderung Pflicht werden soll und nur im Falle der Vermietung und des Verkaufs auf Verlangen des Miet- oder Kaufinteressenten vorzulegen ist.

Davon unbenommen ist die Möglichkeit, dass die Ordnungsbehörden das grundsätzliche Vorhandensein eines Energiepasses kontrollieren können, um Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen.

 
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