n.e. Mo - nachhaltige energetische Modernisierungen
thermische Gebäudehülle Drucken E-Mail

Die thermische Gebäudehülle soll die beheizten oder zum Teil beheizten Räume gegen unbeheizte Räume, Erdreich oder Außenluft isolieren. Daher muss bei der Konzeption zunächst einmal Klarheit darüber bestehen, welche Bereiche beheizt oder teilweise beheizt werden sollen.    

Am Beispiel eine Kellers möchte ich die Überlegungen dazu einmal exemplarisch anstellen.

Für den Keller gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
1. Der Keller wird mitgeheizt, entweder durch installierte Heizkörper oder dadurch, dass angrenzende Räume wie das EG diesen mit beheizen. In diesem Fall sollten alle Anstrengungen unternommen werden, den Keller gegen Erdreich und Außenluft zu isolieren.

2. Der Keller ist ungeheizt. In diesem Fall sollten alle Anstrengungen unternommen werden, den Keller gegen die beheizten Bauteile, wie z.B. das EG, zu isolieren.

Die Vorteile einer Mitbeheizung liegen im höheren Wohnwert der Räume, da diese wärmer sind und einen angenehmeren Aufenthalt gewährleisten. Dieser wird dadurch "erkauft", dass diese Räume zumindest teilweise mitgeheizt werden müssen und dass die Isolierung der Umfassungsflächen (Außenwände und Sohle) allein schon durch die größere Außenfläche teurer ist. 

Der Vorteil eines unbeheizten Kellers liegt in der kostengünstigeren Isolierung der Bodenplatte und dem geringeren späteren Verbrauch, da das zu beheizende Gebäudevolumen kleiner ist.

Hierzu noch der Hinweis, dass die angesprochenen Isolierungen grundsätzlich verschieden auszuführen sind und je nach Anwendungsfall bauphysikalische Vorgänge, wie z.B. Tauwasserausfall etc., gesondert zu berücksichtigen sind.   

 
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