| Die Jahresabrechnung der Energieversorger |
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Die Abrechnungen der Energieversorger haben oftmals vom Kalenderjahr abweichende Zeiträume. Wichtig ist nur, dass das Jahr vollständig erfasst ist. Also zum Beispiel vom 01.04.2005 bis zum 31.04.2006. Um Schwankungen bei den Nutzergewohnheiten auszugleichen, schreibt der Gesetzgeber vor, über mindestens 3 Abrechnungszeiträume den Verbrauch zu erfassen. Übrigens werden witterungsbedingte Schwankungen (z.B. milder Winter oder kaltes Frühjahr) durch jahrelange Vergleichsmessungen und entsprechende Korrekturfaktoren wieder ausgeglichen.
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