Wenn Ihr Gebäude zum Teil aus gewerblichen und zum Teil aus Wohnräumen besteht, müssen Sie für beide Nutzungsarten getrennte Energieausweise erstellen lassen.
Wenn Sie für den Wohnungsgebäudeteil den Energiepass ausstellen lassen, so sollte dies hier zum Beispiel als "Wohnnutzung" vermerkt sein. Natürlich sollten sich dann alle weiteren Angaben auch auf diese Wohnnutzung beziehen.
Der
Energieausweis für Gewerbebereiche wird erst 2009 Pflicht und hat eine
völlig andere Berechnungsgrundlage als der Wohnungs-Energieausweis.
|