n.e. Mo - nachhaltige energetische Modernisierungen
Flächenangaben nach NF, NGF, BGF ? Drucken E-Mail
Für den Energieausweis sind Angaben zur Fläche des Gebäudes notwendig, um den Energieverbrauch unabhängig von der Gebäudegröße bewerten zu können.

Der Energieausweis bezieht sich dabei auf die Gebäudenutzfläche (NF). Diese wird, wie kann es anders sein, in der DIN 277 genau definiert.

Die Nutzfläche ist vereinfacht gesagt die Fläche sämtlicher Räume, ausgenommen Flure, Treppenhäuser, Aufzüge und Technikräume wie z.B. für Heizung und Lüftung. 

Neben der Nutzfläche (NF) gibt es auch noch die Nettogrundfläche (NGF) sowie die Bruttogrundfläche (BGF). Die Nettogrundfläche (NGF) beinhaltet sämtliche Räume, auch die für Technik und Erschließung. Die BGF geht noch einen Schritt weiter und wird über die Außenmaße des Gebäudes errechnet. Daher beinhaltet die BGF auch Flächen, auf denen Stützen und Wände stehen.

Zur Erstellung des Energieausweises ist jede Flächeangabe (NF, NGF, BGF) geeignet, da es typische Umrechnungswerte für verschiedene Gebäudetypen gibt, die ausreichend genau sind. Wichtig ist nur, das zur Flächenangabe (wieviel) auch mitgeteilt wird, um welche Flächenart (was) es sich handelt.

Vertiefende Informationen zur Grundfläche erhalten sie hier (Wikipedia)
 
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